Liefer-AGB

Stand 15.03.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“).

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber innerhalb angemessener Zeit informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

§ 3 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

(3) Hat der Käufer Waren bei uns bestellt und ist mit dem Käufer Barzahlung der Ware bei Anlieferung vereinbart aber der Käufer kann den Gesamtpreis der Warenlieferung nicht bei der Anlieferung in bar bezahlen, so sind wir berechtigt, dem Käufer 150,- EUR als Schadenersatz in Rechnung zu stellen für die uns hieraus entstehenden Transportkosten und Wiedereinlagerungskosten der Ware. Wir behalten uns ausdrücklich vor, dem Kunden einen höheren Schadenersatz in Rechnung zu stellen, sofern uns nachweislich Kosten von mehr als 150,- EUR entstanden sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

((1) Die Zahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich in bar oder per EC-Karte Zug um Zug gegen Abgabe der Ware. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.

(3) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(4) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

(5) – Preise sind inkl. der Entsorgungsgebühren für die Verkaufsverpackungen
- Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Transportverpackungen
- Die Kosten sind im Preis enthalten
- Bzgl. der Endgeldminderung, verweisen wir auf die Konditionsvereinbarung auf der Rechnung stehend

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 6 Mängelansprüche des Käufers

(1) Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Übergabe bzw. Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen bei der Untersuchung nicht erkennbaren Mangel handelt. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige des Käufers unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(2) Verlangt der Käufer Nacherfüllung, kann diese nach eigener Wahl durch uns durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware erfüllen.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Wölfersheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§ 8 Bonitätsprüfung

(1) Wir weisen darauf hin, dass die Bonität unserer Kunden mit Daten von Auskunfteien prüfen.

§ 9 Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

(1) Die Waurig GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Timo Waurig und Oliver Waurig sowie Waurig der Italienspezialist GmbH & Co. KG vertreten durch den Geschäftsführer Timo Waurig, erheben Ihre Daten zum Zweck der Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

Waurig der Italienspezialist GmbH & Co. KG
Zum Haarstrauch 6-10
63546 Hammersbach

Stand der AGB: 15.03.2022