AGB

Stand 15.03.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“).
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.


§ 2 Kundenkarte für gewerbliche Käufer

  1. Die Waurig GmbH bietet Waren für den Widerverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung durch den Käufer an, darüber hinaus aber auch für den nicht gewerblichen Endkunden. Für gewerbliche Käufer besteht die Möglichkeit, von der Waurig GmbH eine zur Gewährung von Rabatten dienende Kundenkarte zu erhalten.
  2. Bei Verlust der Kundenkarte hat der Käufer dies der Waurig GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Käufer seine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des Kartenverlusts, hat der Käufer sämtliche aus der der missbräuchlichen Verwendung der Kundenkarte resultierenden Schäden zu tragen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, bei Beendigung seiner Berechtigung zum Erhalt der Kundenkarte, z.B. wegen Aufgabe der geschäftlichen Tätigkeit, die Kundenkarte unverzüglich an die Waurig GmbH zurückzugeben.


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
  3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.


§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Ware wird gegen Zahlung der Rechnung dem Käufer in den Geschäftslokalen bzw. Lagern der Waurig GmbH übergeben. Wird hiervon abweichend die Lieferung an den Käufer vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich in bar oder per EC-Karte Zug um Zug gegen Abgabe der Ware. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
  3. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
  5. - Preise sind inkl. Entsorgungsgebühren für die Verkaufsverpackungen.
    - Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Transportverpackungen.
    - Die Kosten sind im Preis enthalten.
    - Bzgl. der Entgeltminderung, verweisen wir auf die Konditionsvereinbarungen auf der Rechnung stehend.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.


§ 7 Mängelansprüche des Käufers

  1. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Übergabe bzw. Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen bei der Untersuchung nicht erkennbaren Mangel handelt. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige des Käufers unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  2. Verlangt der Käufer Nacherfüllung, kann die Waurig GmbH diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware erfüllen.


§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Grebenhain Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.